Wie energieeffizient ist eine Immobilie? Wieviel Öl oder Erdgas benötigt die Heizung? Diese und ähnlichen Fragen stellen sich Käufer und Mieter von Immobilien in Zeiten steigender Energiekosten häufiger denn je.
Immobilieneigentümer sind gemäß Energiesparverordnung gesetzlich dazu verpflichtet, Miet- und Kaufinteressenten einen Energieausweis vorzulegen, der entsprechende Informationen zusammenfasst und so eine objektive Vergleichsmöglichkeit ermöglicht.
Bestimmte Kennwerte des Energieausweises sind bereits in der Angebotsanzeigen anzugeben, und der Ausweis ist den Interessenten bei Besichtigungen unaufgefordert vorzuzeigen.
Objektart |
Baujahr bis 1978 |
Baujahr ab 1979 |
bis 4 Wohneinheiten | Bedarfsausweis | freie Wahl |
ab 5 Wohneinheiten | freie Wahl | freie Wahl |
Nichtwohngebäude | freie Wahl | freie Wahl |
Je nach Objektart und Baujahr ist entweder ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis vorgeschrieben. Sie haben in den meisten Fällen die freie Wahl zwischen dem kostengünstigen Verbrauchsausweis (Erstellung auf Basis von Verbrauchswerten aus drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden), oder dem aussagekräftigeren aber auch deutlich aufwändigeren Bedarfsausweis.
Für Wohngebäude beschaffen wir Ihnen einen Verbrauchsausweis zu einem Festpreis von € 100,– oder einen Bedarfsausweis ab € 250,–
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